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   BGH, 30.05.1952 - II ZR 211/51   

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https://dejure.org/1952,1595
BGH, 30.05.1952 - II ZR 211/51 (https://dejure.org/1952,1595)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1952 - II ZR 211/51 (https://dejure.org/1952,1595)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1952 - II ZR 211/51 (https://dejure.org/1952,1595)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus BGH, 30.05.1952 - II ZR 211/51
    Auch ist dem Berufungsgericht im Ergebnis dahin beizutreten, dass sich die Beklagte gegenüber dem Klaganspruch nicht auf den Fortfall der Geschäftsgrundlage berufen könne (BGHZ 2, 176 [188]).

    Bei der erneuten Verhandlung wird sodann das Berufungsgericht in rechtlicher Hinsicht nach die weiteren Grundsätze zu beachten haben, die der erkennende Senat inzwischen in seiner Rechtsprechung zu § 11 EMV aufgestellt hat (BGHZ 2, 176; 192).

  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 126/50

    Vermietung von Baugeräten. Umstellung

    Auszug aus BGH, 30.05.1952 - II ZR 211/51
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 26. März 1952 - II ZR 152/51 - dargelegt, dass die Haftung des Mieters aus § 11 EMV nur dann in Fortfall kommen kann, wenn dem Mieter durch eine behördliche Anordnung die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Mietgeräte ganz allgemein entzogen worden ist und wenn er sich daraufhin insoweit in der gleichen Lage wie der Vermieter befindet (vgl. dazu BGHZ 2, 192), dass aber die Haftung des Mieters bestehen bleibt, wenn bei einer behördlichen Anordnung gegenüber dem Mieter das Gerät allein im Machtbereich und in der Einwirkungssphäre des Mieters verbleibt.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 1951 - II ZR 126/50 - dargelegt, dass der Anspruch des Vermieters auf gleichwertigen Ersatz (Naturalanspruch) nur gegeben ist, wenn dem Mieter eine Ersatzleistung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Belange zuzumuten ist, während der Anspruch auf eine Barentschädigung dem Vermieter ohne Rücksicht auf die Zumutbarkeit zusteht (BGHZ 2, 192 [197]).

  • RG, 02.03.1934 - III 117/33

    Kann der Kläger denselben einheitlichen (Zahlungs-)Anspruch auf zwei

    Auszug aus BGH, 30.05.1952 - II ZR 211/51
    Die beiden Anträge stehen damit im Verhältnis der Eventualhäufung, die trotz des Verbots einer bedingten Klageerhebung allgemein zugelassen ist (RGZ 144, 73; 157, 378), da hier wenigstens der eine Antrag unbedingt gestellt ist und durch die dem zweiten Antrag beigefügte Bedingung die Entscheidung über diesen Antrag von einen innerprozessualen Vorgang, nämlich der Erfolglosigkeit des ersten Antrages, abhängig gemacht ist.
  • BGH, 26.03.1952 - II ZR 152/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1952 - II ZR 211/51
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 26. März 1952 - II ZR 152/51 - dargelegt, dass die Haftung des Mieters aus § 11 EMV nur dann in Fortfall kommen kann, wenn dem Mieter durch eine behördliche Anordnung die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Mietgeräte ganz allgemein entzogen worden ist und wenn er sich daraufhin insoweit in der gleichen Lage wie der Vermieter befindet (vgl. dazu BGHZ 2, 192), dass aber die Haftung des Mieters bestehen bleibt, wenn bei einer behördlichen Anordnung gegenüber dem Mieter das Gerät allein im Machtbereich und in der Einwirkungssphäre des Mieters verbleibt.
  • BGH, 27.03.1984 - IX ZR 49/83

    Ansprüche des Anfechtungsgegners auf Aufwendungsersatz bei Werterhöhung des

    Es liegt eine eventuelle Klagenhäufung vor, bei der über einen Hilfsantrag nicht entschieden werden darf, bevor nicht der Hauptantrag und vorrangige Hilfsanträge abgewiesen sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1952 - II ZR 211/51 = LM ZPO § 300 Nr. 1).
  • BGH, 27.03.1984 - IX ZR 50/83

    Inhalt des Rückgewähranspruchs nach § 7 Anfechtungsgesetz - Unterschied zwischen

    Es liegt eine eventuelle Klagenhäufung vor, bei der über einen Hilfsantrag nicht entschieden werden darf, bevor nicht der Hauptantrag und vorrangige Hilfsanträge abgewiesen sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1952 - II ZR 211/51 = LM ZPO § 300 Nr. 1).
  • BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 118/57
    Das Berufungsurteil ist vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden (Urt. v. 30. Mai 1952 - II ZR 211/51 - LSI § 300 ZPO Nr. 1).
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